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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

LoneBPO Executive Solutions
Inhaber: Salvatore M. Giacalone
Bautzener Str. 32
02826 Görlitz
Deutschland
E-Mail: info@lonebpo.de
Telefon: +49 173 214 5321

Stand: 20. Juli 2026

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von LoneBPO Executive Solutions, Inhaber Salvatore M. Giacalone, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn LoneBPO ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.

 

2. LEISTUNGEN UND VERTRAGSART

2.1 LoneBPO unterstützt insbesondere bei der Strukturierung und Umsetzung von Gründungs- und Unternehmensvorhaben, Business- und Finanzplanung, Fördervorhaben, betrieblichen Prozessen, Digitalisierung, Fuhrpark- und Mobilitätsthemen, B2B-Geschäftsentwicklung, Auftragsrecherche, Ausschreibungen, Anbieterfindung, Projektkoordination sowie bei der Vorbereitung von Entscheidungen und Unterlagen.

2.2 Art, Umfang, Ziel, Abgrenzung, Vergütung und gegebenenfalls Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis als Werk vereinbart ist, erbringt LoneBPO Dienstleistungen. Geschuldet ist dann die fachgerechte Bearbeitung der vereinbarten Aufgaben, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, behördlicher, förderrechtlicher, steuerlicher, rechtlicher, vergaberechtlicher oder sonstiger Erfolg.

2.4 LoneBPO darf Leistungen in sachgerechten Teilschritten erbringen und Arbeitsergebnisse digital bereitstellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

 

3. LEISTUNGSGRENZEN

3.1 LoneBPO erbringt keine eigenständige Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Anlageberatung, Versicherungsvermittlung, Finanzanlagenvermittlung, Darlehensvermittlung oder andere erlaubnispflichtige Tätigkeit, soweit eine erforderliche Befugnis oder Erlaubnis nicht vorliegt.

3.2 Zulässige organisatorische, wirtschaftliche und vorbereitende Tätigkeiten können rechtliche oder steuerliche Gesichtspunkte berühren. Sobald eine konkrete fremde Angelegenheit eine eigenständige rechtliche oder steuerliche Einzelfallprüfung erfordert, wird die Prüfung dem Kunden selbst oder einer hierzu befugten Fachperson überlassen.

3.3 LoneBPO ersetzt insbesondere keine Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken, Förderstellen, Behörden, Vergabestellen oder Zertifizierungsstellen. Entwürfe, Übersichten, Kalkulationsgrundlagen, Fragenlisten und vorbereitende Schreiben sind Arbeitsmittel und müssen, soweit erforderlich, durch die zuständige Fachstelle geprüft oder freigegeben werden.

3.4 Förderungen, Finanzierungen, Zuschüsse, Bewilligungen, Zertifizierungen, Vergaben, Zuschläge, Aufträge, Einsparungen, Umsätze oder andere Ergebnisse werden nicht garantiert. Entscheidungen Dritter trifft ausschließlich die jeweils zuständige Stelle.

 

4. VERTRAGSSCHLUSS

4.1 Darstellungen auf der Website sind keine verbindlichen Angebote. Das Absenden eines Kontaktformulars, einer Anfrage oder eines Praxis-Checks begründet noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.

4.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein konkretes Angebot von LoneBPO annimmt, LoneBPO eine Beauftragung bestätigt oder beide Seiten den Leistungsbeginn ausdrücklich vereinbaren. Textform, insbesondere E-Mail, genügt, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

4.3 LoneBPO darf Anfragen ablehnen, wenn sie nicht zum Leistungsprofil passen, unklare oder unzulässige Tätigkeiten betreffen, erforderliche Informationen fehlen oder eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich erscheint.

 

5. MITWIRKUNG DES KUNDEN

5.1 Der Kunde stellt die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.

5.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Inhalte für den vereinbarten Zweck rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Personenbezogene Daten dürfen nur übermittelt werden, wenn hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht.

5.3 Der Kunde prüft vorgelegte Zwischenergebnisse, Rückfragen und Freigabepunkte innerhalb angemessener Frist.

5.4 Soweit Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand nachweislich durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden verursacht werden und LoneBPO den Umstand nicht selbst zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand wird nur vergütet, wenn der Kunde vorab auf Ursache und voraussichtliche Mehrkosten hingewiesen wurde oder eine sofortige Bearbeitung zur Schadensbegrenzung erforderlich war.

 

6. TERMINE UND LEISTUNGSZEIT

6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sonstige Zeitangaben sind Planungswerte.

6.2 Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn notwendige Mitwirkungshandlungen ausbleiben, der Kunde den Leistungsumfang ändert oder Umstände eintreten, die LoneBPO nicht zu vertreten hat.

6.3 Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren, nicht beherrschbaren Ereignissen informiert LoneBPO den Kunden unverzüglich über die absehbaren Auswirkungen. Die gesetzlichen Rechte beider Seiten bleiben unberührt.

 

7. ÄNDERUNGEN UND ZUSATZLEISTUNGEN

7.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung. LoneBPO weist vor der Bearbeitung darauf hin, wenn ein Änderungswunsch voraussichtlich zusätzlichen Aufwand, zusätzliche Kosten oder eine Verschiebung des Zeitplans verursacht.

7.2 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach vorheriger Beauftragung erbracht. Vor Beginn werden Leistungsinhalt und Vergütung oder zumindest eine klare Berechnungsgrundlage vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Vergütung als Zusatzleistung, soweit nicht eine sofortige, objektiv erforderliche Maßnahme zur Abwehr eines unmittelbar drohenden erheblichen Nachteils im erkennbaren Interesse des Kunden notwendig war und eine vorherige Abstimmung nicht rechtzeitig möglich war.

7.3 LoneBPO dokumentiert auf Wunsch den für Zusatzleistungen angefallenen Zeitaufwand und die zugrunde gelegte Berechnung.

 

8. EXTERNE FACHSTELLEN, PARTNER UND SUBUNTERNEHMER

8.1 LoneBPO kann empfehlen, geeignete Fachstellen, Dienstleister oder Projektpartner einzubeziehen. Verträge mit unabhängigen Dritten kommen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande.

8.2 LoneBPO darf zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einsetzen, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. LoneBPO bleibt für die ordnungsgemäße Auswahl und für eigene Koordinationspflichten verantwortlich.

8.3 Für Entscheidungen, Leistungen, Preise, Verfügbarkeit oder Ergebnisse unabhängiger Dritter haftet LoneBPO nur, soweit LoneBPO ein eigenes Verschulden trifft.

 

9. VERGÜTUNG, AUSLAGEN UND ZAHLUNG

9.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.

9.2 Reise-, Versand-, Behörden-, Plattform-, Fremd- oder sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder vorab freigegeben wurden.

9.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

9.4 Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen werden nur erhoben, wenn dies vereinbart ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

10. AUFTRAGSRECHERCHE, AUSSCHREIBUNGEN UND B2B-MATCHING

10.1 Leistungen zur Auftragsrecherche, Anbieterfindung, Ausschreibungsvorbereitung, Kontaktanbahnung oder Vermittlung richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen, öffentliche Stellen und andere beruflich oder gewerblich handelnde Marktteilnehmer.

10.2 LoneBPO kann Geschäftschancen recherchieren, Anforderungen strukturieren, Anbieterprofile vorprüfen, Kontakte vorbereiten und Beteiligte koordinieren. LoneBPO wird dadurch nicht selbst Bieter, Auftraggeber, Auftragnehmer, Lieferant, Hersteller, Frachtführer, Generalunternehmer oder Partei des späteren Hauptvertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

10.3 LoneBPO prüft die im Auftrag vereinbarten Kriterien mit angemessener kaufmännischer Sorgfalt. Eine rechtliche, steuerliche, technische oder bonitätsbezogene Vollprüfung findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart und zulässig ist.

10.4 Jeder Beteiligte bleibt für die eigene Eignung, Kalkulation, Preise, Fristen, Vertragsbedingungen, Vergabeunterlagen, Leistungsfähigkeit und Risiken verantwortlich. LoneBPO garantiert weder Vollständigkeit des Marktes noch Zuschlag, Vertragsschluss, Auftragswert, Marge, Zahlungsfähigkeit oder ordnungsgemäße Vertragsdurchführung durch Dritte.

10.5 Nachteile des Kunden werden LoneBPO nur zugerechnet, soweit sie nachweislich auf einer von LoneBPO zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

10.6 Eine Provision, Erfolgsvergütung, Nachweisvergütung, Schutzdauer, Nichtumgehungspflicht oder Vergütung für Folgegeschäfte entsteht nur, wenn sie für den konkreten Vorgang vorab gesondert in Textform vereinbart wurde. Diese AGB allein begründen keinen solchen Anspruch.

10.7 Vertrauliche Auftrags-, Anbieter-, Kontakt-, Preis-, Kalkulations- oder Projektdaten dürfen nur für den vereinbarten Vorgang verwendet und ohne Zustimmung nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.

 

11. TERMINE, ABSAGEN UND NICHTERSCHEINEN

11.1 Vereinbarte Termine sollen so früh wie möglich abgesagt oder verschoben werden.

11.2 Bei einer kurzfristigen Absage, einem Nichterscheinen oder fehlender Mitwirkung kann LoneBPO nur bereits erbrachte Leistungen, nachweislich entstandene Aufwendungen und gesetzlich ersatzfähige Schäden berechnen, die nicht vermieden oder anderweitig ausgeglichen werden konnten. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung des Termins werden angerechnet.

11.3 Verbraucher können nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

12. ARBEITSERGEBNISSE UND NUTZUNGSRECHTE

12.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen, zu vervielfältigen und den für das Vorhaben erforderlichen Stellen vorzulegen. Dazu gehören insbesondere Banken, Förderstellen, Behörden, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Versicherer, Vergabestellen sowie beteiligte Projekt- und Fachpartner.

12.2 Eine Veröffentlichung für die Allgemeinheit, eine Weitergabe als eigenes Produkt, der Verkauf, die Lizenzierung oder die Nutzung für fremde Projekte bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit diese Nutzung nicht bereits ausdrücklich Vertragszweck ist.

12.3 Allgemeine Methoden, Vorlagen, Checklisten, Strukturen, Berechnungslogiken, Arbeitstechniken, Know-how und nicht kundenspezifische Bestandteile verbleiben bei LoneBPO. Der Kunde darf die für sein Arbeitsergebnis notwendigen Bestandteile im Umfang von Ziffer 12.1 mitverwenden.

12.4 Rechte Dritter, insbesondere an Software, Plattformen, Normen, Ausschreibungsunterlagen, Bildern oder externen Vorlagen, bleiben unberührt.

 

13. VERTRAULICHKEIT UND REFERENZEN

13.1 Beide Seiten behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische, finanzielle und personenbezogene Informationen vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck.

13.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden oder unabhängig ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden.

13.3 Muss eine Partei vertrauliche Informationen aufgrund eines Gesetzes, einer vollziehbaren behördlichen Anordnung oder einer gerichtlichen Entscheidung offenlegen, darf sie die Informationen im erforderlichen Umfang offenlegen. Soweit rechtlich zulässig, informiert sie die andere Partei vorher und beschränkt die Offenlegung auf das Notwendige.

13.4 LoneBPO veröffentlicht Kundennamen, Logos, Orte, Beträge, Projektdetails, Arbeitsergebnisse oder Fallstudien nur nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden.

13.5 Die Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

 

14. DATENSCHUTZ UND AUFTRAGSVERARBEITUNG

14.1 Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.

14.2 Verarbeitet LoneBPO personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

 

15. ABNAHME BEI WERKLEISTUNGEN

15.1 Nur wenn ausdrücklich ein abnahmefähiges Werk vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.

15.2 Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis nach Bereitstellung innerhalb angemessener Frist und teilt konkrete Mängel mit. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

 

16. HAFTUNG

16.1 LoneBPO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei übernommenen Garantien und in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LoneBPO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

16.3 LoneBPO haftet nicht für Entscheidungen von Behörden, Banken, Förderstellen, Vergabestellen, Zertifizierungsstellen oder anderen unabhängigen Dritten, für vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte Angaben oder Unterlagen sowie für ausbleibende wirtschaftliche Ergebnisse, soweit LoneBPO den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat.

16.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von LoneBPO.

 

17. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

17.1 Laufzeit, Kündigungsfrist und Beendigungsfolgen ergeben sich vorrangig aus dem Angebot oder Vertrag.

17.2 Ist bei einem laufenden Dienstleistungsvertrag keine Kündigungsregelung vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.3 Bei einem Werkvertrag bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte, insbesondere das Recht des Bestellers zur Kündigung bis zur Vollendung des Werks, sowie die gesetzlichen Vergütungs- und Anrechnungsregeln unberührt.

17.4 Bis zur Beendigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und freigegebene, nicht mehr vermeidbare Aufwendungen bleiben nach Maßgabe des Vertrags und der gesetzlichen Vorschriften vergütungspflichtig.

 

18. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

18.1 Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt.

18.2 Beginnt LoneBPO auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung, kann bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet sein. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

 

19. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

LoneBPO Executive Solutions ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der zwingende Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Görlitz, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder eine Gerichtsstandsvereinbarung im konkreten Fall gesetzlich zulässig ist.

20.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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