Executive Solutions
AGB
LONEBPO EXECUTIVE SOLUTIONS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: Januar 2026
Geltungsbereich:
B2B-Verträge mit Transportunternehmen/selbständigen Frachtführern (Fuhrpark ≥1 Fahrzeug ab 3,5t). Abweichende Kundenbedingungen gelten nicht. Ergänzend ADSp 2017 / Logistik-AGB 2019, soweit anwendbar.
Inhaltsverzeichnis:
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§1 Begriffsbestimmungen & Geltungsbereich
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§2 Leistungsumfang
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§3 Vertragsschluss
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§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
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§5 Haftung & Risikobegrenzung
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§6 Vertraulichkeit & Datenschutz
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§7 Dokumentation & Nachweis
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§8 Schlussbestimmungen
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§9 Anti-Korruption, Pfand- und Zurückbehaltungsrecht, Kündigung
§1 Begriffsbestimmungen & Geltungsbereich
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Anbieter/Freiberufler: Salvatore M. Giacalone, LoneBPO Executive Solutions, Bautzener Str. 32, 02826 Görlitz. Operative, intellektuelle und organisatorische Leistungen als Freiberufler; keine gewerblichen Transport-/Förderberatungsleistungen.
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Kunde: Unternehmen mit Fuhrpark ≥1 Fahrzeug ab 3,5t.
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Leistungen: Operative Unterstützung, Koordination, Workflow-/Flottenmanagement, Reporting, Compliance-Support (ohne Rechtsberatung), Datenanalyse, digitale Prozessbegleitung.
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Förderpartner: Zertifizierte Dritte (BAFA, BALM, INQA, go-inno). LoneBPO vermittelt/koordiniert, übernimmt keine Beratung/Antragstellung.
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Vermittlung: Organisation, Koordination, operative Begleitung; keine Förderberatung.
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Geltungsbereich: Ausschließlich B2B; Schriftform für Änderungen. Nicht auf Verbraucher anwendbar.
§2 Leistungsumfang
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Operative Leistungen außer Förderprojekte: Direkte Unterstützung (z.B. Workflow-Management, Umsetzungsbegleitung).
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Förderprojekte: Nur Vermittlung/Koordination zertifizierter Partner; Durchführung/Beratung durch Partner. Keine Haftung für Entscheidungen/Ablehnungen.
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Potenzialprüfung: Kostenlos, unverbindlich; keine Garantie.
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Branchenstandard: Ergänzend ADSp/Logistik-AGB; SLA (Service Levels) nach Vereinbarung.
§3 Vertragsschluss
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Angebote gültig 14 Tage.
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Zustandekommen durch schriftliche/elektronische Annahme.
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Schriftformpflicht für Änderungen. Kein Widerrufsrecht (B2B).
§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
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Nach Vereinbarung (Pauschal/Aufwand). Vorkasse oder Teilzahlungen nach individueller Vereinbarung möglich.
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Förderprojekte: Oft 0€ (durch Programme).
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Zahlung netto 14 Tage; Verzugszins + 40€ Mahnkosten.
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Aufrechnung/Zurückbehaltung nur unbestrittene Forderungen.
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Pfand- und Zurückbehaltungsrecht: Anbieter hat Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an allen vom Kunden überlassenen Unterlagen/Daten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen.
§5 Haftung & Risikobegrenzung
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Haftung nur Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit; max. Vertragswert. Ausnahme: Personenschäden (unbeschränkt).
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Keine Haftung für Förderentscheidungen, Partnerfehler, Drittschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, Folgeschäden.
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Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Streiks, Cyberangriffe) entbindet Leistungspflicht für Dauer; unverzügliche Mitteilung.
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Mitwirkungspflichten: Kunde stellt Informationen bereit.
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Freistellung von Drittansprüchen (Behörden/Partner).
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Haftungsversicherung: Anbieter unterhält marktübliche; Nachweis auf Verlangen.
§6 Vertraulichkeit & Datenschutz
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Vertrauliche Infos nur zweckgebunden; Weitergabe an Dritte (z.B. Partner) nur mit Einwilligung.
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Datenverarbeitung zweckgebunden (DSGVO); Löschung nach Projektende.
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TOM: Zugangskontrolle, Verschlüsselung, Protokollierung, Backups.
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Rechte: Auskunft/Berichtigung/Löschung via bpo@loneoffice.de. Verantwortlicher: Salvatore M. Giacalone.
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Geistiges Eigentum: Bleibt bei Eigentümer; Nutzung nur vertraglich.
§7 Dokumentation & Nachweis
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Nachvollziehbare Dokumentation (E-Mail/CRM/Excel).
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Als Nachweis gegenüber Kunden/Partnern/Förderstellen.
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Verjährung: Ansprüche verjähren 1 Jahr ab Kenntnisnahme.
§8 Schlussbestimmungen
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Gerichtsstand: Görlitz.
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Salvatorische Klausel: Ungültige Teile durch wirksame ersetzt.
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Änderungen schriftlich; aktuelle Version auf Website.
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Förderkonformität: Kunde verantwortlich; Anbieter haftet nicht für Verstöße.
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Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§9 Anti-Korruption, Pfand- und Zurückbehaltungsrecht, Kündigung
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Anti-Korruption: Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Anti-Korruptionsvorschriften (u.a. UNGC, UK Bribery Act, deutsches Strafrecht). Verstöße berechtigen zur fristlosen Kündigung.
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Pfand- und Zurückbehaltungsrecht: Siehe §4.5.
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Kündigungsregelung: Verträge sind – soweit nicht anders vereinbart – mit 14 Tagen Frist zum Monatsende kündbar. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt 30 Tage zum Quartalsende.