AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher und Unternehmer
LoneBPO Executive Solutions
Inhaber: Salvatore M. Giacalone
Bautzener Str. 32
02826 Görlitz
E-Mail: info@lonebpo.de
Telefon: +49 (0) 173 214 5321
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von LoneBPO Executive Solutions, Inhaber Salvatore M. Giacalone, gegenüber Unternehmern, Selbständigen, Freiberuflern, Gesellschaften, juristischen Personen, Fachpartnern, öffentlichen Stellen und sonstigen gewerblich oder beruflich handelnden Auftraggebern.
Soweit LoneBPO im Einzelfall Leistungen gegenüber Verbrauchern anbietet, gelten diese AGB ebenfalls, soweit keine spezielleren Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrungen oder Einzelvereinbarungen entgegenstehen.
Leistungen im Bereich Auftragsklärung, Anbieterfindung, Lieferantenanbahnung, Auftragsvermittlung, Vorgangsschutz, Ausschreibungs-/Auftragsnachweis und Provisionsvereinbarung richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen, öffentliche Stellen und sonstige beruflich oder gewerblich handelnde Marktteilnehmer. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern über diese Leistungen ist ausgeschlossen.
Abweichende Bedingungen des Kunden oder Vertragspartners gelten nur, wenn LoneBPO ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Vorgangsschutz-, Provisions-, Vergütungs-, Vertraulichkeits- oder Kooperationsvereinbarungen, gehen diesen AGB vor.
2. Leistungsprofil
LoneBPO ist Praxispartner für Gründer, Unternehmer, Selbständige, kleine Unternehmen und Fachpartner, wenn Vorhaben, Entscheidungen, Unterlagen, Zahlen, Förderwege, ISO-/Audit-Themen, Fuhrpark-, Kosten- oder Fachpartner-Fälle praktisch vorbereitet und weitergebracht werden müssen.
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Praxis-Check und Ersteinschätzung
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Gründungs-, Businessplan- und Zahlenvorbereitung
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Förderweg-Vorbereitung
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Vorbereitung von Gesprächen mit Bank, Amt, Förderstelle, Steuerberater, Anwalt, Zertifizierer oder Fachpartnern
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Unterlagen-, Fragen-, Maßnahmen- und Prioritätenlisten
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Fachpartner-Fallstruktur und praktische Umsetzungsbegleitung
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ISO-/Auditvorbereitung, Fuhrpark- und Kostenstrukturierung
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Auftragsklärung, Anbieterfindung und Vermittlungsvorbereitung für gewerbliche Aufträge
Soweit nicht ausdrücklich ein abnahmefähiges Werk vereinbart ist, schuldet LoneBPO eine Dienstleistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, förderrechtlichen, zertifizierungsbezogenen oder behördlichen Erfolg.
Zusätzlich kann LoneBPO im Rahmen der vereinbarten Leistung konkrete gewerbliche Aufträge sichten, strukturieren, auf Anbieterfähigkeit prüfen, fehlende Angaben benennen, passende Anbieterprofile festlegen, geeignete Anbieter ansprechen, Rückfragen koordinieren und die Vorbereitung einer Kontaktaufnahme, Angebotsanfrage oder Vermittlung unterstützen.
Eine Verpflichtung zur erfolgreichen Vermittlung, zum Zustandekommen eines Hauptvertrags, zu bestimmten Preisen, Konditionen, Lieferzeiten, Kapazitäten, Verfügbarkeiten oder wirtschaftlichen Ergebnissen besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Klare Leistungsgrenzen
LoneBPO ersetzt keine Steuerberater, Rechtsanwälte, Banken, Förderstellen, Zertifizierer, Behörden oder sonstigen Fachstellen.
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keine Rechtsberatung
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keine Steuerberatung, keine Steuererklärungen, keine EÜR, keine UStVA, kein Jahresabschluss
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keine Förderzusage, keine Fördergarantie und keine behördliche Vertretung
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keine ISO-Zertifizierung und keine Auditbewertung
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keine Finanzierungs-, Versicherungs-, Darlehens- oder Anlageberatung
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keine Speditions-, Frachtführer- oder erlaubnispflichtige Fachleistung
Entwürfe, Schreiben, Fragenlisten, Gesprächsgrundlagen oder Übersichten von LoneBPO sind vorbereitende Arbeitsmittel. Fachliche Prüfungen bleiben bei den zuständigen Fachstellen.
4. Förderthemen
Bei Förderthemen unterstützt LoneBPO vorbereitend: Vorhaben, Kosten, Zahlen, Unterlagen, Reihenfolge, offene Fragen, Fachstellenbedarf und Umsetzungsschritte können strukturiert werden. LoneBPO garantiert keine Förderung, Bewilligung, Auszahlung, Förderhöhe, Kostenfreiheit oder Rückforderungsfreiheit. Entscheidungen treffen ausschließlich die zuständigen Förderstellen, Banken, Projektträger, Behörden oder sonstigen Stellen.
5. ISO, Audit und Zertifizierung
LoneBPO kann organisatorisch, dokumentenseitig und prozessbezogen auf ISO-, Audit- oder Zertifizierungsthemen vorbereiten. Die Zertifizierung selbst erfolgt ausschließlich durch eine geeignete Zertifizierungsstelle. LoneBPO trifft keine Zertifizierungsentscheidung, keine Auditbewertung und keine akkreditierungsrelevante Fachentscheidung.
6. Vertragsschluss und Praxis-Check
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, Beauftragung in Textform, Zahlung oder ausdrücklichen Leistungsbeginn zustande. Das Absenden eines Kontaktformulars oder Praxis-Checks begründet noch keinen Auftrag. LoneBPO kann Anfragen ablehnen, wenn sie nicht zum Leistungsprofil passen oder erlaubnispflichtige, unklare oder risikoreiche Tätigkeiten betreffen.
7. Preise und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Einzelvereinbarung. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer angegeben werden. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Leistungen im Bereich Auftragsklärung, Anbieterfindung, Lieferantenanbahnung, Auftragsvermittlung, Ausschreibungs-/Auftragsnachweis oder geschützte Vorgänge kann die Vergütung insbesondere als Fixhonorar, Stundenhonorar, Monatsvergütung, Erfolgsvergütung, Provision, Stückprovision, Mengenprovision, Abrufprovision oder als Kombination dieser Vergütungsarten vereinbart werden.
Eine Provision, Erfolgsvergütung oder sonstige vorgangsbezogene Vergütung entsteht nur, wenn sie vorab in Textform oder schriftlich vereinbart wurde. Die Höhe, Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Schutzdauer richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
8. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereit. Der Kunde bleibt für Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Freigabe seiner Angaben und Unterlagen verantwortlich. Verzögerungen oder Nachteile wegen fehlender oder falscher Mitwirkung gehen nicht zulasten von LoneBPO.
9. Termine, Absagen und Verschiebungen
Termine werden individuell vereinbart. Absagen oder Verschiebungen sollen so früh wie möglich erfolgen. Bei kurzfristiger Absage, Nichterscheinen oder fehlender Mitwirkung kann LoneBPO bereits entstandenen Aufwand und nicht vermeidbare Kosten berechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Verbraucher dürfen nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Externe Fachstellen und Partner
LoneBPO kann empfehlen, externe Fachstellen, Partner, Berater, Zertifizierer, Banken, Förderstellen oder Dienstleister einzubinden. Verträge mit Dritten kommen grundsätzlich nur zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande. LoneBPO haftet nicht für Leistungen, Entscheidungen, Preise, Verfügbarkeit oder Ergebnisse Dritter, soweit LoneBPO kein eigenes Verschulden trifft. Wirtschaftliche Beteiligungen an Partnerleistungen werden transparent gemacht, soweit dies gesetzlich erforderlich oder für die Entscheidung wesentlich ist.
11. Auftragsklärung, Anbieterfindung, Auftragsvermittlung und geschützte Vorgänge
11.1 Leistungsbereich
LoneBPO kann Kunden, Auftraggeber, Anbieter, Lieferanten, Dienstleister, Fertiger, Hersteller, Großhändler, Nachunternehmer, Ausführungspartner und sonstige gewerbliche Marktteilnehmer bei der Klärung, Strukturierung, Prüfung, Vorbereitung und Vermittlung gewerblicher Aufträge unterstützen.
Dies umfasst insbesondere die Sichtung, Bewertung und Strukturierung von gewerblichen Bedarfen, Aufträgen, Ausschreibungen, Projektchancen, Lieferanfragen, Dienstleistungsanfragen, Fertigungsaufgaben, Rahmenbedarfen, Abrufmöglichkeiten und sonstigen Geschäftsvorgängen.
LoneBPO kann sowohl für Auftraggeber tätig werden, die geeignete Anbieter suchen, als auch für Anbieter, Lieferanten, Dienstleister, Fertiger oder sonstige Unternehmen, denen konkrete Geschäftschancen vorgestellt werden.
11.2 Keine vollständige Marktanalyse, keine Erfolgsgarantie
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet LoneBPO keine vollständige Marktanalyse aller verfügbaren Anbieter, Lieferanten, Auftraggeber, Ausschreibungen, Plattformen, Preise oder Geschäftsmöglichkeiten.
LoneBPO entscheidet nach eigener fachlicher Einschätzung, welche Vorgänge, Anbieter, Lieferanten, Dienstleister, Fertiger, Auftraggeber oder Geschäftschancen als grundsätzlich passend, wirtschaftlich sinnvoll oder weiterverfolgbar erscheinen.
LoneBPO schuldet keine Ausschreibung, keine Angebotsabgabe, keine Vergabeentscheidung, keinen Zuschlag, keinen Vertragsschluss, keinen bestimmten Preis, keine bestimmte Lieferfähigkeit, keine bestimmte Marge und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
11.3 Keine Stellung als Lieferant, Bieter oder Vertragspartner
LoneBPO wird, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nicht Hersteller, Händler, Lieferant, Dienstleister, Spediteur, Frachtführer, Fertiger, Werkunternehmer, Generalunternehmer, Bieter, Nachunternehmer oder Vertragspartner des jeweiligen Auftraggebers.
Der spätere Hauptvertrag über Lieferung, Dienstleistung, Werkleistung, Fertigung, Transport, Montage, Ausführung oder sonstige Leistungen kommt grundsätzlich ausschließlich zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter, Lieferanten, Fertiger, Dienstleister oder sonstigen Ausführungspartner zustande.
Der Anbieter prüft den jeweiligen Vorgang eigenverantwortlich, kalkuliert selbst, gibt sein Angebot selbst ab und trägt im Erfolgsfall die Verantwortung für Leistung, Preis, Qualität, Fristen, Lieferfähigkeit, Eignungsnachweise, Vertragsdurchführung, Gewährleistung, Zahlung und sonstige Pflichten aus dem Hauptvertrag.
LoneBPO übernimmt keine Verantwortung für Angebotsabgabe, Zuschlag, Lieferung, Qualität, Termine, Preise, Kalkulationen, technische Umsetzung, Zahlungsabwicklung, Vertragsdurchführung, Gewährleistung, Eignungsnachweise, Vergabeentscheidung oder sonstige Leistungen des jeweiligen Auftraggebers, Anbieters, Lieferanten, Fertigers oder Dienstleisters, soweit LoneBPO kein eigenes schuldhaftes Verhalten zur Last fällt.
11.4 Öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren
Bei öffentlichen Ausschreibungen, Vergabeverfahren, Rahmenvereinbarungen oder sonstigen öffentlich beschafften Aufträgen wird LoneBPO nicht Bieter, nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft, nicht Unterauftragnehmer, nicht Vergabevertreter und nicht Vertragspartner der Vergabestelle, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
Der jeweilige Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, Vergabeunterlagen zu prüfen, Eignungsvoraussetzungen zu erfüllen, Fristen einzuhalten, Bieterfragen zu stellen, Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen, Preise eigenständig zu kalkulieren und Angebote eigenverantwortlich abzugeben.
LoneBPO kann öffentliche oder private Auftragschancen finden, vorprüfen, strukturieren, passende Anbieter ansprechen, offene Mindestdaten benennen, organisatorische Hinweise geben und die Vorbereitung der Anbieterentscheidung unterstützen.
LoneBPO nimmt keine vergaberechtliche Prüfung vor, trifft keine Vergabeentscheidung und übernimmt keine Gewähr für die Zulässigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Fristwahrung oder Erfolgsaussicht eines Angebots.
LoneBPO wirkt nicht an wettbewerbswidrigen Absprachen, Preisabsprachen, Scheinangeboten, abgestimmtem Bieterverhalten oder sonstigen unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen mit. Anbieter kalkulieren und entscheiden eigenständig.
11.5 Geschützte Auftrags-, Anbieter- und Vorgangsdaten
Von LoneBPO übermittelte oder angekündigte Auftrags-, Projekt-, Ausschreibungs-, Anbieter-, Lieferanten-, Kunden-, Kontakt- oder Geschäftsdaten dürfen ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung des konkret von LoneBPO übermittelten oder angekündigten Vorgangs verwendet werden.
Geschützte Daten sind insbesondere:
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Auftraggeberdaten,
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Anbieterdaten,
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Lieferanten- und Fertigerkontakte,
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Ansprechpartner,
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Vergabenummern,
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Ausschreibungslinks,
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Plattformhinweise,
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Lieferstellen,
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Leistungsbeschreibungen,
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Leistungsverzeichnisse,
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technische Unterlagen,
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Zeichnungen,
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Musterinformationen,
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Kalkulationsdaten,
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Mengen,
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Fristen,
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Preise,
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Zielpreise,
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Angebotsgrundlagen,
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Projektdaten,
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interne Fallnummern,
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Geschäftsmodelle,
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Folgeaufträge,
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Abrufchancen,
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Rahmenvertragschancen und
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sonstige Informationen, mit denen ein konkreter Vorgang identifiziert, bearbeitet oder wirtschaftlich verwertet werden kann.
Diese Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von LoneBPO nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, eigenständig verwertet, für Direktkontakte genutzt oder zur Umgehung von LoneBPO verwendet werden.
11.6 Keine ungeschützte Detailfreigabe
LoneBPO ist berechtigt, konkrete Auftraggeberdaten, Anbieterinformationen, Vergabenummern, Ausschreibungslinks, Lieferstellen, Leistungsverzeichnisse, technische Unterlagen, Fristen, Ansprechpartner oder sonstige identifizierbare Vorgangsdaten zurückzuhalten, solange keine ausreichende Vertraulichkeits-, Nichtumgehungs-, Vergütungs-, Provisions- oder Vorgangsschutzregelung besteht.
Dies gilt insbesondere bei wirtschaftlich werthaltigen Aufträgen, öffentlichen Ausschreibungen, Rahmenverträgen, Lieferaufträgen, Fertigungsaufträgen, Dienstleistungsverträgen, wiederkehrenden Abrufen, Serienbedarfen oder sonstigen Geschäftschancen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert.
11.7 Nichtumgehung
Kunden, Anbieter, Lieferanten, Hersteller, Fertiger, Dienstleister, Nachunternehmer, Ausführungspartner oder sonstige Empfänger geschützter Vorgangsdaten dürfen von LoneBPO nachgewiesene, vermittelte, vorgestellte oder angekündigte Kontakte, Auftragschancen, Ausschreibungen, Projekte oder Geschäftsmöglichkeiten nicht unmittelbar oder mittelbar unter Umgehung von LoneBPO verwerten.
Eine Umgehung liegt insbesondere vor, wenn ein von LoneBPO nachgewiesener, vermittelter, vorgestellter oder angekündigter Vorgang ohne Einbindung von LoneBPO direkt bearbeitet, angeboten, beauftragt, weitergegeben, über ein verbundenes Unternehmen abgewickelt oder über Mitarbeiter, Niederlassungen, Handelsvertreter, Vertriebspartner, Berater, Nachunternehmer, Subunternehmer, Vermittler oder sonstige Dritte genutzt wird.
Dies gilt nur, soweit der jeweilige Vorgang durch LoneBPO nachgewiesen, vermittelt, angekündigt oder in geschützter Form übermittelt wurde und keine nachweisbare Vorbekanntheit im Sinne dieser AGB besteht.
11.8 Bereits bekannte Vorgänge
Ist einem Empfänger ein von LoneBPO vorgestellter, angekündigter oder übermittelter Vorgang bereits vor der Offenlegung durch LoneBPO bekannt, muss der Empfänger dies unverzüglich und vor Erhalt weiterer konkreter Vorgangsdaten schriftlich oder in Textform mitteilen.
Die Mitteilung muss nachvollziehbar belegen, dass es sich um denselben konkreten Vorgang handelt. Der Nachweis soll insbesondere enthalten:
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Quelle der Kenntnis,
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Datum der Kenntnisnahme,
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interne Vorgangs-, Tender- oder Projektnummer,
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bekannte Vergabe-, Auftraggeber- oder Projektdaten,
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zuständige interne Kontaktperson,
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Screenshot, E-Mail, Systemauszug, Suchagentenhinweis oder vergleichbaren Nachweis.
Ein bloßer Hinweis, der Vorgang sei bereits bekannt gewesen, reicht nicht aus.
Erfolgt keine solche Mitteilung vor Erhalt weiterer konkreter Vorgangsdaten, gilt der Vorgang im Verhältnis der Parteien als durch LoneBPO nachgewiesen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
11.9 Vorgangsschutz-, Provisions- und Vergütungsvereinbarung
Vor Weitergabe sensibler Kontakte, Auftraggeberdaten, Anbieterdaten, Vergabeinformationen, Unterlagen, Lieferstellen, Zeichnungen, Kalkulationen, Preisen, Projektdaten oder sonstiger geschützter Vorgangsdaten kann LoneBPO den vorherigen Abschluss einer gesonderten Vorgangsschutz-, Provisions-, Vergütungs-, Vertraulichkeits-, Kontaktschutz-, Vermittlungs- oder Kooperationsvereinbarung verlangen.
Eine Provision, Erfolgsvergütung, Nachweisvergütung oder sonstige vorgangsbezogene Vergütung für vermittelte, nachgewiesene, vorgestellte oder angebahnte Vorgänge entsteht nur, wenn sie vorab schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.
In der jeweiligen Vereinbarung können insbesondere geregelt werden:
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der konkrete geschützte Vorgang,
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die interne Fall- oder Vorgangsnummer,
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der Empfänger der Informationen,
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die geschützten Daten,
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die Vergütungsart,
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die Provisionshöhe,
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die Bemessungsgrundlage,
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der Provisionsfall,
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die Fälligkeit,
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die Schutzdauer,
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Folgeaufträge,
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Abrufe,
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Nachträge,
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Verlängerungen,
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Rahmenverträge,
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Auskunfts- und Nachweispflichten,
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Vertraulichkeit,
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Nichtumgehung,
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Vorbekanntheit und
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die Abgrenzung der Rolle von LoneBPO.
Individuelle Vorgangsschutz-, Provisions-, Vergütungs-, Vermittlungs-, Vertraulichkeits- oder Kooperationsvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
11.10 Provisionsfall und Folgegeschäfte
Ein Provisionsfall kann insbesondere eintreten, wenn aufgrund eines von LoneBPO nachgewiesenen, vermittelten, vorgestellten, angekündigten oder geschützten Vorgangs ein Zuschlag, Vertrag, Abrufauftrag, Lieferauftrag, Dienstleistungsauftrag, Werkvertrag, Rahmenvertrag, Nachtrag, Folgeauftrag, Verlängerung oder wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
Dies kann auch gelten, wenn das Geschäft nicht unmittelbar durch den ursprünglichen Empfänger der Informationen, sondern durch ein verbundenes Unternehmen, eine Niederlassung, einen Mitarbeiter, Handelsvertreter, Vertriebspartner, Berater, Nachunternehmer, Subunternehmer oder sonstigen eingeschalteten Dritten zustande kommt, sofern der Vorgang auf dem von LoneBPO nachgewiesenen, vermittelten, vorgestellten oder geschützten Kontakt, Auftrag oder Projekt beruht.
Die konkrete Höhe, Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Schutzdauer richten sich ausschließlich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
11.11 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Soweit eine Provisions-, Vergütungs-, Vermittlungs-, Vorgangsschutz- oder Kooperationsvereinbarung besteht, verpflichtet sich der jeweilige Vertragspartner, LoneBPO die zur Prüfung und Abrechnung eines vereinbarten Vergütungs- oder Provisionsanspruchs erforderlichen Informationen mitzuteilen.
Dazu können insbesondere Angaben gehören zu:
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Angebotsabgabe,
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Bieterfragen,
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Zuschlag,
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Absage,
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Vertragsschluss,
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Abrufauftrag,
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Liefermenge,
-
Auftragswert,
-
Nachträgen,
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Folgeaufträgen,
-
Rahmenvertragsabrufen,
-
Zahlungseingängen und
-
beteiligten Unternehmen oder Dritten.
Diese Auskunftspflicht besteht nur, soweit die Angaben für die Prüfung oder Abrechnung eines vereinbarten Vergütungs- oder Provisionsanspruchs erforderlich sind.
11.12 Ablehnung oder Beendigung der Bearbeitung
LoneBPO kann die Bearbeitung eines Vorgangs ablehnen, unterbrechen oder beenden, wenn der Auftrag, die Auftragschance, der Anbieter, der Auftraggeber oder die Geschäftsmöglichkeit zu unklar, zu klein, wirtschaftlich nicht sinnvoll, rechtlich riskant, unseriös, nicht ausreichend prüfbar oder ohne ausreichende Vergütungs-, Vertraulichkeits- oder Schutzregelung nicht vermittelbar erscheint.
Dies gilt auch, wenn der Verdacht besteht, dass geschützte Informationen ohne Einbindung von LoneBPO verwertet, weitergegeben oder zur Umgehung verwendet werden sollen.
11.13 Ergänzende Hinweise auf der Website
Für Leistungen im Bereich Auftragsvermittlung, Anbieterkoordination, Lieferantenanbahnung, Fertigeranfragen, Ausschreibungs-/Auftragsnachweis und geschützte Vorgänge können ergänzende Hinweise auf der Website von LoneBPO gelten, insbesondere auf der Seite „Aufträge & Anbieter“.
Bei Widersprüchen zwischen allgemeinen Hinweisen auf der Website, diesen AGB und einer individuellen Vorgangsschutz-, Provisions-, Vergütungs-, Vermittlungs- oder Kooperationsvereinbarung geht die individuelle Vereinbarung vor.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet. Wenn LoneBPO personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Kunden verarbeitet, insbesondere bei Fachpartner-Fällen mit Kunden-, Teilnehmer-, Mitarbeiter- oder Mandantendaten, ist vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Ohne erforderliche Vereinbarung darf LoneBPO die Leistung aussetzen oder ablehnen.
13. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim und nutzen sie nur für Vertragszwecke. Dies gilt insbesondere für Geschäftsunterlagen, Kundendaten, Förderunterlagen, Kalkulationen, Projektinformationen, Zugangsdaten und nicht öffentliche geschäftliche Informationen. Die Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende fort.
14. Arbeitsergebnisse und Nutzung
Nach vollständiger Zahlung darf der Kunde Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck nutzen. Methoden, Know-how, Vorlagen, Checklisten, interne Strukturierungslogiken und allgemeine Erfahrungswerte von LoneBPO bleiben Know-how von LoneBPO. Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der Zustimmung.
15. Haftung
LoneBPO haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantie und zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LoneBPO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit zusätzlich auf die Nettovergütung des betroffenen Einzelauftrags begrenzt; bei laufenden Verträgen auf die Nettovergütung der letzten sechs Monate.
LoneBPO haftet nicht für Förderablehnungen, Zertifizierungsentscheidungen, Behörden- oder Bankentscheidungen, ausgebliebene Einsparungen, entgangenen Gewinn, Kundenfehler, Fristversäumnisse aus der Sphäre des Kunden oder Ergebnisse externer Dritter, soweit LoneBPO diese nicht zu vertreten hat.
Bei Leistungen im Bereich Auftragsklärung, Anbieterfindung, Lieferantenanbahnung, Auftragsvermittlung, Ausschreibungs-/Auftragsnachweis und geschützte Vorgänge haftet LoneBPO insbesondere nicht für ausgebliebene Zuschläge, nicht angenommene Angebote, entgangene Aufträge, nicht erreichte Preise, nicht realisierte Einsparungen, nicht zustande gekommene Verträge, Leistungsfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit Dritter, Vergabeentscheidungen, Fristversäumnisse von Kunden oder Anbietern, fehlerhafte Angebotsabgaben Dritter oder die spätere Vertragsdurchführung zwischen Auftraggeber und Anbieter, soweit LoneBPO diese Umstände nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
16. Laufzeit, Kündigung und Beendigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus Angebot oder Einzelvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, können laufende Dienstleistungsverträge mit 14 Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen, begonnene Arbeiten, nicht vermeidbare Aufwendungen und beauftragte Drittleistungen bleiben abrechenbar, soweit gesetzlich zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17. Verbraucherwiderruf
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten stehen auf der Seite „Widerruf, Kündigung & Stornierung“. Beginnt LoneBPO auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann im Widerrufsfall Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit dadurch kein zwingender Verbraucherschutz des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Görlitz.
LoneBPO ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.